Beratungsprogramm Wirtschaft und Gründercoaching Deutschland
Die Wirtschaftsförderung Wuppertal informiert und berät Sie umfassend und individuell über mögliche Fördermöglichkeiten im Rahmen Ihrer Existenzgründung.
Sie ist Anlaufstelle für die Beantragung der Fördermittel aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft und Regionalpartner der KfW-Mittelstandsbank für den Bereich Gründercoaching Deutschland. Die Förderungen beinhalten eine Bezuschussung der Beratungskosten und können genutzt werden, um Sie bei der Erstellung Ihres Unternehmenskonzeptes zu unterstützen oder um Ihr Unternehmen am Markt zu etablieren und somit wettbewerbsfähig zu machen.
Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW
Das Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW (BPW) bezuschusst Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung des Gründungsvorhabens. Die Förderhöhe beträgt 50 % der Beratungskosten, bis maximal 400 Euro pro Tagewerk. Für Bezieher von ALG II-Leistungen werden 80 % der Beratungskosten übernommen, maximal ebenfalls 400 Euro pro Tagewerk. Der Förderumfang beträgt bei Neugründung bis zu 4 Tagewerke und bei Betriebsübernahme bis zu 6 Tagewerke.
Neben dieser Einzelberatung gibt es als Alternative die Zirkelberatung. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung, an der zwischen vier und sechs Personen teilnehmen. Fachkundige Gründungsberater unterstützen Sie bei der selbstständigen Erarbeitung Ihres Gründungskonzeptes. Das Land NRW und die EU fördern die Teilnahme an der Zirkelberatung in der Regel durch Übernahme der Kosten in Höhe von 50 %, bis maximal 400 Euro. Für ALG I oder II – Bezieher, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer, die eine ALG-II-vergleichbare Einkommenslage nachweisen, erhöht sich der Zuschuss auf 90 % der Kosten, bis maximal 720 Euro.Gründercoaching Deutschland der KfW-Mittelstandsbank
Nach der Gründung können Sie, um den Erfolg Ihrer Existenzgründung zu erhöhen, Zuschüsse zu den Kosten einer Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Gründer erhalten grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Beratungshonorars bei einer maximalen Bemessungsgröße von 6.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Antragstellung für diese Fördermittel darf das Unternehmen nicht älter als 5 Jahre sein. Eine besondere Förderung können Existenzgründer beantragen, die sich aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben und Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder andere Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000 Euro. Hier muss allerdings beachtet werden, dass die Antragstellung vor Ablauf des ersten Jahres seit Gründung erfolgen muss. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW-Mittelstandsbank unter: www.kfw-mittelstandsbank.deUm die entsprechenden Fördergelder zu beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Ihre Ansprechpartner

lieser[@]wf-wuppertal.de
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uhlmann[@]wf-wuppertal.de
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Download
| Merkblatt Gründercoaching.pdf Ein Merkblatt zum Gründercoaching Deutschland der KfW |
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Richtlinie BPW 2008.pdf Richtlinien zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW |
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Broschuere-Foerderprogramme.pdf Eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten für Gründer |
