Auf dieser Seite stellen wir einige Förder- und Beratungsprogramme vor, die Unternehmen nachhaltig dazu befähigen, ihren Energie- und Rohstoffverbrauch zu reduzieren und damit ihre Kosten zu senken. Außerdem gelangen Sie von hier zu weiteren Info-Stellen des Bundes, des Landes NRW oder anderen Organisationen, die Tipps zum Energiesparen geben. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das passende Förderprogramm finden
Hier können Sie gezielt nach aktuellen Programmen suchen, mit denen Sie nachhaltige Projekte in Ihrem Unternehmen fördern lassen können.
- Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie über den Förderwegweiser für Energieeffizienz (Öffnet in einem neuen Tab) passende Programme für Ihr Vorhaben.
- Sämtliche Förderprogramme des Landes NRW aus dem Bereich erneuerbare Energien und Mobilität sind auf progres.nrw (Öffnet in einem neuen Tab) gelistet.
- Das Förder-Navi von energy4climate.nrw (Öffnet in einem neuen Tab) bietet Infos zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen für Breitentechnologien.
- Auf dem Portal CO2online (Öffnet in einem neuen Tab) kann man mit dem Energiespar-Kompass nach Förder- und Beratungsprogrammen für verschiedene Einsatzbereiche suchen.
- Die KfW-Bank (Öffnet in einem neuen Tab) bietet mehrere Programme im Bereich Klima- und Umweltschutz, die entweder auf Zuschüssen oder Krediten basieren.
Beratung durch Experten
1. Geförderte Beratungen
Wenn Sie erstmal Experten zu Rate ziehen wollen, die Ihren aktuellen Energieverbrauch und mögliche Einsparmöglichkeiten ermitteln und mit Ihnen gezielte Maßnahmen und Konzepte für Ihren Betrieb entwickeln, lohnt sich ein genauerer Blick auf folgende Beratungsprogramme:
ÖKOPROFIT
Zertifizierte Berater:innen erarbeiten gemeinsam mit den Beschäftigten eines Betriebs individuelle, auf den Betrieb abgestimmte Maßnahmen, um Ressourcen im betrieblichen Alltag einzusparen. Als positiver Nebeneffekt sinken mit der Reduzierung von Wasser, Strom und CO₂ in der Regel auch die Betriebskosten.
Erstberatung zur klimaneutralen Transformation (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Land NRW Landesregierung hat als Reaktion auf die hohen Energiekosten ein Starterpaket zur Förderung eines klimaneutralen Mittelstands geschnürt. Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden erhalten eine Förderung für eine kompakte Beratung zum Einstieg in die klimaneutrale Transformation. Welche Effizienzpotenziale können jetzt erschlossen werden? Welche alternativen Energieträger können genutzt werden? Ist Wasserstoff eine Option? Welche weiteren Maßnahmen auf dem Weg in die Klimaneutralität lohnen sich wann? Beratungsleistungen zur Beantwortung dieser Fragestellungen werden mit 65 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro gefördert.
Transformationskonzepte für treibhausgasneutrale Produktion 2045 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mittelgroße Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden sind wegen meist
komplexen Produktionsprozessen gefordert, die eigene treibhausgasneutrale
Transformation strategisch anzugehen. Maximal 60.000 Euro Förderung stellt
die Landesregierung produzierenden Unternehmen bereit, um die
Unternehmenszukunft 2045 technisch und wirtschaftlich zu konzipieren:
Effizienzsteigerung, prozessspezifische Umstellung auf erneuerbare Energieträger und andere klimaneutrale Energieträger sowie der Umgang mit verbleibenden CO2-Mengen – diese und weitere Aspekte sollen technisch und wirtschaftlich beleuchtet sowie in einer unternehmensindividuellen Roadmap aufbereitet werden.
Förderung Wärmekonzepte: (Öffnet in einem neuen Tab)
Die größte aktuelle Herausforderung ist die Bereitstellung von Prozesswärme in produzierenden Unternehmen und Handwerksbetrieben. Um hier schnell und effektiv zu Lösungen zu kommen, verbessert die Landesregierung die Förderkonditionen für die Erstellung von Wärmekonzepten mit externen Beratenden: Ab sofort richtet sich die Förderung an Unternehmen mit bis zu
2.500 Mitarbeitenden. Bisher lag die Grenze bei 500 Mitarbeitenden. Maximal 25.000 Euro Förderung erhalten Unternehmen und Handwerksbetriebe. Die Förderquote wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht. Wird auch eine effiziente Bereitstellung oder Einbindung von Abwärme konzipiert, beläuft sich die Förderung auf maximal 45.000 Euro. Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten dann sogar 60 Prozent der Ausgaben als Zuschuss vom Land Nordrhein-Westfalen.
Ressourceneffizienzberatungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Mit der Förderung in Form eines 50-prozentigen Zuschusses (max. 100.000 Euro) werden Ressourceneffizienzberatungen durch externe Sachverständige unterstützt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Öffnet in einem neuen Tab)
Mit Hilfe der Bundesförderung kann entweder ein "Energieaudit" erstellt werden - eine detaillierte Abbildung des aktuellen Energieverbrauchs. Oder im Rahmen der Energieberatung wird ein Sanierungskonzept für eine bestehende Gewerbeimmobilie aufgestellt. Das BMWi zahlt einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten (max. 8.000 Euro).
Bildungsprämie Wärmepumpe für SHK-, Kälte- und Klimaanlagen- (Öffnet in einem neuen Tab)
Betriebe (Öffnet in einem neuen Tab)
Fachbetriebe sind gefordert, die starke Nachfrage nach Wärmepumpen zu bedienen. Mit der Bildungsprämie werden Fachbetriebe unterstützt, die notwendigen Kapazitäten jetzt aufzubauen: Maximal 500 Euro Prämie pro Beschäftigtem und Tag werden für in NRW ansässige Betriebe bereitgestellt, deren technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte an Fortbildungen zu Wärmepumpen gemäß VDI 4645 oder vergleichbar teilnehmen. Die Prämie ist auf 1.500 Euro je Mitarbeiter/in begrenzt.
Tipp:
Beratung zu mehr Ressourceneffizienz im Betrieb bietet neben den geförderten Programmen auch die Effizienzagentur NRW (Öffnet in einem neuen Tab) an. Darin geht es zum Beispiel um mehr Transparenz im Produktionsprozess und Senkung des Materialverbrauchs. Die Erstberatung ist kostenlos. Den Kontakt zum Regionalbüro für das Bergische Land finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Investitionen fördern lassen
Sie planen die Umstellung Ihrer Heizungsanlage, die Installation einer Wärmepumpe oder möchten die Dämmung an Ihrer Immobilie erneuern? Wenn Sie bereits bestimmte Maßnahmen geplant haben, durch die Sie den Energie- und Rohstoffverbrauch in Ihrem Betrieb senken können, prüfen Sie, ob Sie dafür Zuschüsse über Fördermittelprogramme in Anspruch nehmen können. Eine Bandbreite an Themen decken z.B. folgende Programme ab:
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Öffnet in einem neuen Tab)
Das BMWi bietet mit diesem Programm Unterstützung für Unternehmen, Freiberufler und kommunale Betriebe, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren. Thematisch ist das Programm in mehrere Module unterteilt.
- Modul 1: Querschnittstechnologien (Öffnet in einem neuen Tab)
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Öffnet in einem neuen Tab)
- Modul 3: Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (Öffnet in einem neuen Tab)
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Modul 5: Transformationskonzepte (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Förderrate beträgt 50 % der beihilfefähigen Kosten (für KMU 60 %), aber maximal 80.000 Euro pro Konzept. Unternehmen haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen können und einem zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW läuft.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb (Öffnet in einem neuen Tab)
Gefördert werden die Projekte mit den höchsten jährlichen CO2-Einsparungen pro beantragtem Euro Förderung. Die Unternehmen entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, wie viel Förderung sie beantragen. Und sie können eine höhere „Förderquote" (förderfähige Investitionskosten im Verhältnis zur Fördersumme) als bei den Optionen Kredit und Zuschuss erhalten. Diese kann bei bis zu 60 Prozent liegen. Die maximale Fördersumme liegt bei 10 Millionen Euro pro Projekt.
Progres.nrw (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Förderprogramm des Landes NRW unterstützt verschiedene Maßnahmen, die zur Energiewende beitragen, u.a. den Austausch von Heizungsanlagen, den Ausbau von Photovoltaikanlagen, den Einsatz von Energie-Monitoring, die Anschaffung gewerblicher Anlagen zur Nutzung von Abwärme, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und weitere. Auch die Einrichtung von Elektromobilität und dazugehöriger Infrastruktur wird unterstützt.
Dekarbonisierung in der Industrie (Öffnet in einem neuen Tab)
Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Projekte in energieintensiven Industrien, die prozessbedingte Emissionen weitgehend oder dauerhaft reduzieren.
DigiRess (Öffnet in einem neuen Tab)
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Informations- und Kommunikationstechnologien in KMU eingesetzt werden können, um zirkuläre Prozesse aufzubauen und ressourceneffizienter zu wirtschaften. Förderbare Projekte können sich auf digitale Geschäftsmodelle, Produktionsprozesse oder Produktgestaltung beziehen. Zuschüsse werden entweder als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Förderquote für Kleinst- und Kleinunternehmen liegt bei max. 75%, für mittelständische Unternehmen bei max. 60% (Deckelung bei 200.000 Euro). Oder im zweiten Finanzierungsmodell im Rahmen der AGVO als Innovationsbeihilfe für KMU bzw. als Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen. Hierbei beträgt die Förderung max. 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Finanzierung durch Kredite
Investitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen oder in Gebäudesanierungen werden durch die KfW-Bank oder die NRW.Bank mit verschiedenen Kreditprogrammen unterstützt.
Klimaschutzinitiative für den Mittelstand (Öffnet in einem neuen Tab)
Die KfW-Bank fördert Investitionen in klimafreundliche Technologien und Produkte, eine CO2-arme Energieversorgung und Energiespeicher über einen Kredit (bis 25 Mio. € pro Vorhaben) in Verbindung mit einem Klimazuschuss. Themenmodule sind z.B. Energieversorgung, Wasser/Abwasser/Abfall und Green IT.
Erneuerbare Energien – Strom und Wärme (Öffnet in einem neuen Tab)
Gefördert werden unter anderem die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Es handelt sich um einen Förderkredit der KfW-Bank mit bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben.
NRW.Bank.Effizienzkredit (Öffnet in einem neuen Tab)
Mit dieser Kreditvariante der NRW.Bank werden Unternehmen und Angehörige freier Berufe bei Investitionen in energiesparende oder ressourcenschonende Maßnahmen im Produktionsprozesse unterstützt. Mit der Programmvariante Bauen können zudem energetische Einzelmaßnahmen bei der Sanierung bestehender Nicht-Wohngebäude finanziert werden, z.B. Heizungs- oder Lüftungsanlagen. Die Förderung erfolgt als Ratendarlehen mit einem Höchstbetrag bis zu 10 Millionen Euro.
NRW.Bank Universalkredit "Weg vom Gas" (Öffnet in einem neuen Tab)
Unter dem Titel "Weg vom Gas" bietet die NRW.Bank kleinen Unternehmen eine neue Variate des Universalkredits an. Das neue Modell gewährt ein zinsgünstiges Förderdarlehen mit einem zusätzlichen Tilgungsnachlass von 30 Prozent als DE-MINIMIS-Beihilfe. Die Kreditvariante gilt für kleine Unternehmen und handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit maximal 40 Vollzeitstellen, die vom Erdgas auf alternative Energieträger umstellen möchten.
Tipps zum Energiesparen in Unternehmen
Bei folgenden Institutionen finden Sie konkrete Tipps, wie Sie den Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen senken können. Die Hinweise reichen von sofort umsetzbaren Maßnahmen wie das Licht in leeren Räumen ausschalten bis hin zu größeren Projekten wie der Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landesregierung NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Deutsche Energie-Agentur (Öffnet in einem neuen Tab)
- Deutsche Industrie- und Handelskammer (Öffnet in einem neuen Tab) (Thema Brennstoffumstellung)
- Handwerkskammer Düsseldorf (Öffnet in einem neuen Tab)
- DEHOGA Energiekampagne (Öffnet in einem neuen Tab)
- keine Gewähr auf Vollständigkeit (Stand: 22.03.2023)-