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Aktuelles | 16.08.2022

Unternehmen können Zuschuss zu Energiekosten beantragen

Unternehmen aus energieintensiven Branchen können bis Ende 2022 einen Zuschuss beim BAFA beantragen.

Unternehmen können einen Zuschuss zu ihren Energiekosten beantragen. Möglich ist das nach einer Verlängerung des Programms noch bis Jahresende 2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Öffnet in einem neuen Tab). Grundlage für die Förderung ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimawandel, das sog. Energiekostendämpfungsprogramm (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Regelung gilt für Unternehmen in besonders energieintensiven und daher von den steigenden Kosten besonders betroffenen Branchen.

Die Zuschüsse können für Erdgas- und Stromkosten aus dem Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 beantragt werden. Bedingung ist, dass sich die Kosten im Vergleich zum selben Zeitraum 2021 verdoppelt haben.

Der Zuschuss wird anteilig an den Mehrkosten berechnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für den Erdgas-Verbrauch aus den Monaten Juli bis September 2022 mit höchstens 80% desselben Verbrauchs aus dem Vorjahr gefördert werden. Maximal werden finanzielle Hilfen von 50 Millionen Euro pro Unternehmen bewilligt.

Antragsschluss ist der 31. August 2022. Unterlagen können online beim BAFA (Öffnet in einem neuen Tab) eingereicht werden.


Tipp: Nicht nur angesichts steigender Energiepreise sollten Unternehmen ihren Ressourcenverbrauch prüfen. Auch angesichts des Klimawandels wird Nachhaltigkeit zu einem immer größeren Thema. Wie Unternehmen dauerhaft Ressourcen wie Gas, Strom oder Wasser einsparen und ihren CO2-Abdruck verringern können, zeigt das Programm ÖKOPROFIT. 

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  • Pexels auf Pixabay

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