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Aktuelles | 27.05.2025

Go to market: Förderung für Startups

Der Go-to-Market Gutschein unterstützt junge, innovative Kleinstunternehmen aus NRW finanziell bei der Entwicklung marktfähiger Prototypen, insbesondere durch die Förderung externer Kompetenzen und Beratungsleistungen.

Der Go-to-Market-Gutschein unterstützt Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen, um innovative Lösungen und Produkte marktfähig zu machen. Die Förderung soll die Zahl erfolgreicher Markteintritte von Start-ups in NRW erhöhen. Insgesamt stehen 31,5 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

Was wird gefördert?

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prototypenentwicklung (z.B. Software-Entwicklung)
  • Anschaffung von Vorprodukten (inkl. Lizenzgebühren)
  • Beratungsdienstleistungen durch Coaches und Mentor*innen (Zusammenarbeit ist Voraussetzung)
     

Wer ist antragsberechtigt?

Nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit:

  • Weniger als 10 Mitarbeitenden
  • Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz unter 2 Mio. Euro
  • Unternehmenssitz in NRW (muss während des gesamten Projekts bestehen bleiben)
  • Unternehmensgründung maximal 3 Jahre her
  • Keine Gewinnausschüttung bisher
  • Keine Übernahme eines anderen Unternehmens (mit wenigen Ausnahmen)

Antragstellung
Anträge können fortlaufend bis zum 31.10.2026 gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal oder schriftlich bei der Innovationsförderagentur NRW.
Eine Beratung durch die Innovationsförderagentur NRW wird empfohlen.

Das Programm ist Teil des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027, das verschiedene Themenfelder wie Innovation, Gründung und Digitalisierung abdeckt.

Erläuterungen und Hinweise

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