Der Go-to-Market-Gutschein unterstützt Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen, um innovative Lösungen und Produkte marktfähig zu machen. Die Förderung soll die Zahl erfolgreicher Markteintritte von Start-ups in NRW erhöhen. Insgesamt stehen 31,5 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.
Was wird gefördert?
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prototypenentwicklung (z.B. Software-Entwicklung)
- Anschaffung von Vorprodukten (inkl. Lizenzgebühren)
- Beratungsdienstleistungen durch Coaches und Mentor*innen (Zusammenarbeit ist Voraussetzung)
Wer ist antragsberechtigt?
Nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit:
- Weniger als 10 Mitarbeitenden
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz unter 2 Mio. Euro
- Unternehmenssitz in NRW (muss während des gesamten Projekts bestehen bleiben)
- Unternehmensgründung maximal 3 Jahre her
- Keine Gewinnausschüttung bisher
- Keine Übernahme eines anderen Unternehmens (mit wenigen Ausnahmen)
Antragstellung
Anträge können fortlaufend bis zum 31.10.2026 gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal oder schriftlich bei der Innovationsförderagentur NRW.
Eine Beratung durch die Innovationsförderagentur NRW wird empfohlen.
Das Programm ist Teil des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027, das verschiedene Themenfelder wie Innovation, Gründung und Digitalisierung abdeckt.