Nach dem zwischenzeitlichen Stopp wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit veränderten Konditionen wieder geöffnet. Ab dem 20.04. können wieder Anträge für die Kreditvariante bei der Kfw-Bank gestellt werden.
Die Förderung ist bis Ende des Jahres befristet. Insgesamt steht eine Milliarde Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.
Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 wird nicht mehr angeboten. Gefördert werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:
• EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
• EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
• EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
Bei Nichtwohngebäuden (EG 40 EE und EG 40 NH) betragen die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten 2.000 Euro pro m² NGF (max. 30 Millionen Euro pro Vorhaben).
Die Konditionen für Fachplanung und Baubegleitung bleiben unverändert.
Mehr Infos beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Öffnet in einem neuen Tab).