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Aktuelles | 29.12.2022

Fristen für Wiederaufbauhilfe verlängert

Die Antrags- und Bewilligungsfrist für die Wiederaufbauhilfen für Hochwasserbetroffene wird bis 2026 verlängert.

Die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat in vielen Regionen schwere Schäden angerichtet. Um Betroffene finanziell zu unterstützen hatten der Bund und die betroffenen Länder ein Hilfsprogramm aufgestellt. Das Bundesfinanzministerium hat nun entschieden, die Antrags- und die Bewilligungsfrist für die Hochwasserhilfe um drei Jahre bis 2026 zu verlängern.

Damit reagiere das Bundesministerium auf die Notlage in den Regionen, heißt es. Im letzten Jahr hatte die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021 (Öffnet in einem neuen Tab)“ mit einem Finanzvolumen von bis zu 30 Mrd. Euro für Betroffene geschaffen. "Mit der nunmehr beschlossenen Fristverlängerung erweitert die Bundesregierung den zeitlichen Rahmen für die Erfassung der Schäden durch die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erheblich. Die betroffenen Länder sind nun aufgefordert für die Umsetzung, ihre Antragsverfahren entsprechend anzupassen und die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, so dass die gemeinsam beschlossenen Finanzhilfen zeitnah bei den Betroffenen ankommen können", heißt es von Seiten des Ministeriums.

Nach der getroffenen Entscheidung ist nun die Verwaltungsvereinbarung zur „Aufbauhilfe 2021“ mit den vier betroffenen Ländern zu ändern. Zudem ist eine Änderung der Aufbauhilfeverordnung zur „Aufbauhilfe 2021“ erforderlich, welcher der Bundesrat zustimmen muss.

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