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Aktuelles | 08.11.2023

Geförderte INQA-Beratung bis 2027

Das Programm fördert Beratungen für KMU, die sich hinsichtlich ihrer Personalpolitik und Innovationsfähigkeit weiterentwickeln möchten.

Das INQA-Coaching fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die sich hinsichtlich ihrer mitarbeiterorientierten Personalpolitik und Innovationsfähigkeit weiterentwickeln möchten. Der Fokus liegt auf dem Veränderungsbedarf im digitalen Wandel und dem Erlernen einer agilen Methode. Thematisch dockt die INQA-Förderung damit an die im letzten Jahr ausgelaufenen Programme von unternehmens:wert Mensch an

Was sind Themen der Beratung?
INQA steht für die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“. Durch eine individuelle Beratung durch externe Fachleute werden Unternehmen unterstützt, ihre Personalpolitik und Arbeitsorganisation zu verbessern. Es soll eine innovationsförderliche Unternehmenskultur etabliert werden sowie ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden. Dazu sollen die Einsatzmöglichkeiten der Digitalisierung gefördert werden. Bei der Erarbeitung neuer Konzepte werden die Beschäftigten im Betrieb und die Unternehmensführung gleichermaßen eingebunden. Durch den gemeinsamen Findungsprozess wird die Bereitschaft zur Umsetzung der neuen Maßnahmen erhöht.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die

  • ihren Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland haben,
  • seit mind. zwei Jahren bestehen,
  • mind. eine/n Beschäftigte/n in Vollzeit bzw. max. 249 Beschäftigte haben (ohne Azubis gerechnet),
  • einen max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro nicht überschreiten.

Auch Angehörige Freier Berufe können die Förderung bekommen, sofern die Bedingungen zutreffen.

Wie wird gefördert?
Die Unterstützung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Förderquote beträgt 80 Prozent. Dabei darf die Beratung höchstens zwölf Tage umfassen, wobei ein Beratungstag max. 1200 Euro netto kosten darf.

Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus). 

Wie läuft die Beratung ab?
Sogenannte INQA-Beratungsstellen (IBS) prüfen zunächst, ob ein Unternehmen förderfähig und welcher Bedarf besteht ist. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Beratungsscheck ausgestellt. Außerdem hilft die IBS bei administrativen Vorgängen wie Antragstellung und Abrechnung. Den Unternehmen steht ein Pool qualifizierter Coaches zur Verfügung, die die Beratung im Betrieb durchführen. Hierbei gibt es drei Stufen:

  1. Initialphase: Definition von Themenfelder und Zielen
  2. Innovationsphase: Umsetzung des Arbeitsprogramms
  3. Lernphase: Auswertung der Ergebnisse

Der Beratungsprozess darf max. 12 Tage à acht Stunden andauern und muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen werden. Nach dem Ende der Beratung erfolgt noch ein Ergebnisgespräch mit der INQA-Beratungsstelle.

Wie lange gilt die Förderrichtlinie?
Das Programm läuft bis Ende 2027. In dieser Förderperiode können Unternehmen bis zu fünf Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Innerhalb eines Jahres jedoch maximal zwei in sich abgeschlossene Beratungen. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

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