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Aktuelles | 09.04.2021

„GEIG“ – Gesetz zur Errichtung von Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität an Gebäuden

Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – kurz GEIG – ist am 25. März in Kraft getreten. Das sollten Immobilieneigentümer jetzt wissen.

Im neuen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – kurz GEIG – sind die Bestimmungen zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität geregelt.

Demnach sollen ab 2025 die Parkflächen aller größeren Gebäude mit Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge ausgerüstet werden. Die vorgesehenen Maßnahmen unterscheiden sich hinsichtlich Neu- oder Bestandsbauten sowie der Anzahl der dazugehörigen Stellplätze. Das betrifft besonders Büro- und Produktionsstandorte von Unternehmen.

Folgende Maßnahmen sind im Gesetzesentwurf für Nicht-Wohngebäude vorgesehen:

  • Wer z.B. einen gewerblichen Neubau mit mehr als sechs Parkplätzen errichten will, muss mind. einen Ladepunkt für E-Autos auf der Fläche einplanen. Zusätzlich muss auf mind. jeder dritten Stellfläche die Leitungsinfrastruktur für eine Ladesäule eingeplant werden.
  • Wenn eine Immobilie renoviert wird, die mehr als zehn Stellplätze besitzt, muss mind. jeder fünfte Parkplatz als Ladeplatz für E-Autos mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden.
  • Für Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen, an denen keine Veränderungen geplant sind, müssen sich Eigentümer zum 01.01. 2025 auf die Einrichtung eines Ladepunktes einstellen.

Alternativ wird eine Quartierslösung genehmigt, bei der Ladestationen auch gebündelt an einem oder mehreren Standorten errichtet werden dürfen. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Gebäude größtenteils selbst nutzen. Und auch wenn die Kosten für die Einrichtung der Ladestationen mehr als sieben Prozent über den eigentlichen Renovierungskosten liegen, gilt eine Ausnahme-Regelung.

Folgende Maßnahmen sind im Gesetzesentwurf für Wohngebäude vorgesehen:

  • Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen soll zukünftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabeln ausgestattet werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gerd Altmann auf Pixabay

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