Die Zahl der Cyberangriffe in Deutschland steigt. 2025 erfasste das Bundeskriminalamt 126.034 Angriffe aus dem Inland und über 207.888 aus dem Ausland. Seit Dezember vergangenen Jahres gilt die NIS-2-Richtlinie, die die Cybersicherheit von Unternehmen und Institutionen in Europa stärken soll. Sie setzt eine EU-weite Vorgabe um, mit dem Ziel, die Cyber-Resilienz europaweit auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen. Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Ob eine Meldepflicht besteht, müssen die Betriebe eigenständig prüfen.
Wer ist betroffen?
Die Regelung betrifft Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Besonders im Fokus stehen unter anderem die Bereiche Transport und Verkehr, Abfallwirtschaft, die Produktion chemischer Stoffe, Lebensmittel- und Warenherstellung, Anbieter digitaler Dienste sowie Forschungsunternehmen.
Ob ein Unternehmen unter die Registrierungspflicht fällt, hängt von mehreren Kriterien ab, darunter:
- mehr als 50 Mitarbeitende
- ein Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro
- eine Jahresbilanzsumme von über 10 Millionen Euro
Registrierungspflichtige Unternehmen müssen Sicherheitsvorfälle melden und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme umsetzen. Verstöße gegen die Meldepflicht können dazu führen, dass Geschäftsführungen persönlich haftbar gemacht werden.
Zudem müssen von der Regulierung betroffene Unternehmen Nachweise über die Einhaltung der Richtlinie von ihren Zulieferern und Dienstleistern verlangen.
Wo gibt es Infos?
Unternehmen, die unsicher sind, ob sie von der Richtlinie betroffen sind, können dies mithilfe eines Fragenkatalogs auf der Internetseite des BSI (Öffnet in einem neuen Tab) prüfen. Dort erhalten sie auch Informationen zu möglichen Pflichten und Anforderungen.
Für kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen steht außerdem eine kostenlose Beratung über die NIS2-Anlaufstelle NRW (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.
Die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft schätzt, dass etwa 250 bis 300 Betriebe in der Region von der neuen Meldepflicht betroffen sind. Das Bergische Städtedreieck ist NRW-Modellregion in für Cybersicherheit, unter der Leitung der Bergischen Gesellschaft. Insbesondere für KMU gibt es viele Veranstaltungen rund um die (digitale) Sicherheit bei kritischen Infrastrukturen.
