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Aktuelles | 04.04.2022

NRW-Digitalzuschuss für Einzelhandel und Gastgewerbe

Mit dem Förderprogramm werden Digitalisierungsmaßnahmen im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in der touristischen Wirtschaft unterstützt. Eine neue Runde startet Anfang April.

Infos für den Einzelhandel

Unter dem Förderaufruf "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken" hat die Landesregierung Ende 2021 mit dem NRW-Digitalzuschuss ein neues Programm aufgelegt, um Händler*innen bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Förderung richtet sich speziell an Kleinst- und Kleinunternehmen unter 50 Vollzeitbeschäftigten und mit maximal zehn Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme. Es werden ausschließlich Maßnahmen zur Digitalisierung des Online-Geschäfts oder von Geschäftsprozessen gefördert. Das können z.B. sein:

  • Software-Lizenzen / Digitale Tools: Anschaffung oder Erweiterung von Software-Lizenzen, Content-Management- und Redaktions-Systemen, Social-Media-Management- und Monitoring-Tools für Webseiten, Online-Shops oder Social-Media-Anwendungen
  • Ausstattung zur Produktfotografie und Erstellung digitaler Inhalte: Anschaffung von Hardware wie Kameras, Beleuchtung und Fotoboxen zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop (z.B. Produktbilder- und Videos)
  • Digitale Hardware am Point of Sale: Digitale Displays, VR-Headsets, digitale Spiegel, Touchpads, digitale Produktkonfigurationen am POS
  • Abholstation: Fest installierte Abholstationen, die es Kunden ermöglichen, unabhängig von den Öffnungszeiten bestellte Waren abzuholen
  • Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme: Implementierung digitaler Warenwirtschaftssysteme und digitaler Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen: Themen können z.B. die Pflege von Websites und Online-Shops, interaktive/digitale Kundenberatung, Social-Media-Management und Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle und Kompetenzen sein.

Für eine Maßnahme erhalten Händler*Innen max. 2.000 Euro Zuschuss.

Das Programm wird in mehreren Förderrunden aufgelegt. Pro Runde ist die Zahl der Anträge auf 200 begrenzt. Die nächste Förderrunde startet am 04.04.2022. Anträge können online über digihandel.nrw gestellt werden.

Tipp: Schnell sein lohnt sich! Antragsteller*innen können sich schon vorab im Portal registrieren und ihre Anträge online vorbereiten. Wenn sich das Zeitfenster für die nächste Förderrunde öffnet, muss das Formular nur noch abgeschickt werden.


Infos für Gastgewerbe und touristische Wirtschaft

Der NRW-Digitalzuschuss kann auch von Betrieben aus dem Gastgewerbe und der touristischen Wirtschaft beantragt werden. Das können u. a. Hotels, Cafés, Diskotheken oder Reisebüros sein. Eine Liste von Betrieben, die antragsberechtigt sind, finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab). Auch hier sollen Kleinst- und Kleinbetriebe durch finanzielle Zuschüsse bei der Investition in Digitalisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Damit sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro gemeint. 

Gefördert werden z.B. folgende Bereiche, die zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Kundenansprache und Marketingmaßnahmen beitragen.

  • Website: Hierzu gehören die Erstellung oder der Relaunch eines Internetauftritts, Social Media Aufritt, die Implemenetierung von Toole für mehr Kundenzufriedenheit (wie Online-Reservierungen) oder der Aufbau eines Online-Shopps
  • Digitale Bestell- und Bezahlvorgänge am Point of Sale: das können digitale Displays bzw. Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant oder Café sein oder digitale Kassen und Möglichkeiten zum kontaktlosen und bargeldlosen Bezahlen (z.B. Zahlung mit EC-/Kreditkarte, mobile Payments, Self-Scanning mit dem Smartphone)
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente am Point of Sale: Technische Ausstattung mit Virtual Reality wie VR-Headsets bzw. VR-Brillen (z.B. um einen virtuellen Rundgang durch Hotels anzubieten) plus entsprechende Software
  • Suchmaschinenoptimierung: Hierunter fallen sowohl Suchmaschinenoptimierung von Websites als auch Suchmaschinenmarketing über bezahlte Werbeanzeigen
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation: das umfasst z.B. Kundenkommunikation über Messenger-Dienste, Chat-Bots, Apps zur Kundeninformation oder digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme

Die Förderhöhe ist auf max. 2.000 Euro für eine Maßnahme begrenzt. Anträge werden online und vor Beginn der Umsetzung über tour-hotel-gastro.nrw gestellt. Wie auch beim Programm für den Einzelhandel wird das Programm in mehreren Förderrunden aufgelegt. Die aktuelle Runde läuft. Weitere Infos werden über tour-hotel-gastro.nrw (Öffnet in einem neuen Tab) bekannt gegeben.  

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gerd Altmann auf Pixabay

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