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Aktuelles | 22.07.2021

NRW-Sofortprogramm zur Hochwasserhilfe

Das Landeskabinett hat die Umsetzung der Hochwasser-Soforthilfen für private Haushalte, Unternehmen, Gastronomiebetriebe und Selbstständige beschlossen. Infos und Anlaufstellen für Wuppertal finden Sie hier online.

Die Landesregierung NRW kündigte neben finanziellen Hilfen für vom Hochwasser betroffene Haushalte zusätzlich ein Hilfsprogramm für Unternehmen, Gastronomiebetriebe und Selbstständige an. 200 Millionen Euro sollen als Soforthilfe bereitgestellt und auf schnellem und unbürokratischem Wege verteilt werden. Die Summe könnte von der Bundesregierung auf 400 Millionen Euro verdoppelt werden. 

NRW-Sofortprogramm

Anträge zur Hochwasserhilfe

Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können bis zum 31.08.2021 bei der Stadt gestellt werden.

Wenn Sie Fragen zu den Anträgen haben, kontaktieren Sie uns gerne - egal, welche Branche oder Unternehmensgröße. Tel: 0202 24 807 20.

Wichtig: Die Anträge zur Soforthilfe müssen entweder bei den städtischen Anlaufstellen abgegeben oder per Mail über hochwasser-soforthilfestadt.wuppertalde eingereicht werden!

Vor Ort ist folgende Anlaufstelle eingerichtet:

Wuppertal Stadtgebiet
Jobcenter Wuppertal 
Bachstr. 2 (Werther Carré)
42275 Wuppertal

Raum 261 
Mo-Do 9-15 Uhr
Fr 9-13 Uhr

Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. 

Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht.

In Wuppertal gibt es an drei Standorten die Möglichkeit, den Antrag sofort auszufüllen und wieder abzugeben. Diese Stellen sind: 


Beyenburg

Die Caritas ist in dieser Woche mit einer Anlaufstelle vor Ort. Das Bürgerbüro in der Stadtteilbibliothek wird nach Angaben der Stadt Wuppertal nicht mehr benötigt.


Kohlfurth
In der Gartenlaube
Kohlfurther Brücke 55
42349 Wuppertal

  • Samstag, 24.7.: 9-16 Uhr
  • Montag, 26.7.: 15-19 Uhr
  • Dienstag, 27.7.: 9-16 Uhr


Restliches Stadtgebiet

Jobcenter Wuppertal
Bachstr. 2 (Werther Carré)
42275 Wuppertal, Raum 261

  • Mo-Do 9-15 Uhr
  • Fr 9-13 Uhr


Eine Hotline für Privatpersonen durch das Jobcenter ist geschaltet: 0202 74763 – 373. Eine E-Mail-Adresse hochwasser-soforthilfestadt.wuppertalde wurde eingerichtet.


Zudem hat die Landesregierung NRW ein Bürgertelefon zur Fluthilfe eingerichtet, an das sich Privathaushalte und Unternehmen gleichermaßen wenden können. 
Tel: 0211 / 4684-4994 

  • Mo.-Fr. von 15-18 Uhr
  • Sa. & So. von 10-16 Uhr

Die Stadt Wuppertal vermittelt noch immer Hilfsgesuche und Hilfsangebote. Wer vom Hochwasser betroffen ist und helfende Hände gebrauchen kann oder wer selbst Hilfe anzubieten hat und mitanpacken möchte, kann sich bei der städtischen Hotline melden.

Tel: 0202 563 2000 

  • Mo-Fr 7-19 Uhr
  • Sa 10-14 Uhr

Hilfe für Kommunen

Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise erhalten schnell eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt. Damit mildert das Land die finanziellen Belastungen von Gemeinden und Gemeindeverbände – beispielsweise durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder durch die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffenen Gebiete. Die Kreise werden die Mittel in eigener Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verteilen.

Erläuterungen und Hinweise

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