Investive Zuschüsse - Das „Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm“ (RWP)
Investitionen sind unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken. Mit dem „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm“ erhalten Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 20 % der Investitionskosten im Zusammenhang mit Ihrem Erweiterungs- oder Modernisierungsvorhaben. Bedingung ist, dass Sie im Rahmen Ihrer Investition neue, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen.
Seit Juli 2014 gehört Wuppertal zur Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Unternehmen haben die Möglichkeit nicht rückzahlbare Zuschüsse für ihre betrieblichen Vorhaben zu beantragen.
Angesprochen sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, die in das Sachanlagevermögen investieren und gleichzeitig Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze schaffen.
Gemäß EU-Definition beschäftigt ein kleines und mittelständisches Unternehmen nicht mehr als 249 Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen) und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro.