Was ist Kurzarbeit und wann wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Wenn Firmen durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe erleiden, ist ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld möglich. Denn ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.
Bei Kurzarbeit arbeiten die Mitarbeiter nicht die gewöhnliche, sondern eine reduzierte Arbeitszeit und der Arbeitgeber entlohnt sie laut Arbeitsvertrag für die geleistete Arbeit. Die Arbeitsagentur ersetzt grundsätzlich 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt des Arbeitnehmers sogar 67 Prozent. Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate.
Beschluß vom 23.04.2020: Das Kurzarbeitergeld wird von 60% des Nettoeinkommens bzw. 67% bei Beschäftigten mit Kindern schrittweise auf bis zu 80% bzw 87% angehoben. Das gilt vorläufig bis Ende 2021.
Am 13. März 2020 haben Bundestag und Bundesrat angesichts der Corona-Krise eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes beschlossen, die rückwirkend ab dem 1. März 2020 gelten soll. Darunter beispielsweise die Absenkung des Anteils der Beschäftigten eines Betriebs, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, auf 10 Prozent oder die je nach Fall vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Diese Anpassung des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Die erleichterten Zugangsregeln für das Kurzarbeitergeld in Kürze:
· Der Anteil der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf zehn Prozent abgesenkt.
· Es wird teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.
· Auch Leiharbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld.
· Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge vollständig.
Neu ist, dass auch Leiharbeitnehmer anspruchsberechtigt sind. Zudem soll die Vorschrift gelockert werden, dass Arbeitszeitkonten gelockert werden müssen, bzw. den laut Betriebsvereinbarung zulässigen Negativsaldo aufweisen müssen.
Beschäftigte in Kurzarbeit können sich in systemrelevanten Branchen bis zur Höhe des bisherigen Nettoeinkommens etwas dazuverdienen, z.B. in Supermärkten, Krankenhäusern, Landwirtschaft.
Wie wird das Kurzarbeitergeld beantragt?
Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer vor Ort zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Erst danach können sie das Kurzarbeitergeld – ebenfalls bei der Agentur für Arbeit – beantragen. Die Antragsstellung kann online erfolgen. Die Wuppertaler Marketingagentur pinetco stellt ihr Hilfsprogramm Libu zur Beantragung von Kurzarbeitergeld kostenlos zur Verfügung.
Bis wann muss das Kurzarbeitergeld abgerechnet werden?
Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Und zwar besteht bis zum 30.6. letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Grund: Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals hart getroffen hat. Ende Juli müssen Ansprüche für April eingegangen sein, im August für Mai etc.Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist! Anträge die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden und es erfolgt dann keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes mehr.
TIPP: Die Wuppertaler Marketingagentur pinetco stellt ihr Hilfsprogramm "Libu KUG-Rechner" zur Beantragung von Kurzarbeitergeld kostenlos zur Verfügung. Zum kostenlosen Programm Libu KUG-Rechner
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