02.12.2020: Video erklärt Rückmeldeverfahren
In einem Kurzfilm erklärt das Wirtschaftsministerium NRW das Rückmeldeverfahren für die Soforthilfe 2020. Zum Video.
30.11.2020: Überbrückungshilfe soll in dritte Phase gehen
Die Überbrückungshilfe III gilt von Januar bis Juni 2021. Dazu gehört auch die „Neustarthilfe" insbesondere für Soloselbständige, KünstlerInnen und Kulturschaffende. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5.000 Euro und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab.
20.11.2020: Novemberhilfen beantragen
Mit den "Novemberhilfen" sollen Betriebe unterstützt werden, die besonders vom zweiten Lockdown betroffen sind. Infos zur Antragsstellung hier.
12.11.2020: MID Plus für digitale Beratungs- und Kursangebote
MID-Plus ist ein Zusatzprogramm im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital, das Dienstleistern die Möglichkeit bieten soll bislang physisch ablaufende Beratungs- und Kursangebote ins Digitale zu verlagern. Konkrete Anwendungsbereiche sind z.B. Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Weiterbildungsseminare oder Sportkurse. Das Programm ist bis zum 30.06.2021 begrenzt. Infos zur Förderung hier.
30.10.2020: Teil-Lockdown für November beschlossen
Die Bundesregierung hat einen Teil-Lockdown für November beschlossen. Neben stärkeren Kontaktbeschränkungen sind besonders die Hotel- und Tourismusbranche, Gatronomie sowie die Kultur- und Veranstaltungsbranche von erneuten Schließungen betroffen. Die neue Corona-Schutzverordnung ist ab dem 02. November gültig. Einen offiziellen Überblick über die verhängten Maßnahmen gibt es vorerst hier. Die Politik hat finanzielle Hilfen für die besonders betroffenen Branchen angekündigt.
22.10.2020: Überbrückungshilfe II gestartet
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige können ab heute die Corona-Überbrückungshilfe II beantragen. Die Anträge können für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Alle Infos zum Programm und dem Antragsverfahren gibt es hier.
14.09.2020: Überbrückungshilfe wird verlängert
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Alle Neuerungen in der Pressemitteilung des BMWi
02.09.2020: Neue Coronaschutzverordnung ab September
Die aktuelle und vorläufig bis zum 15. September gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW finden Sie hier. Ebenso wie Regelungen zu Hygiene- und Infektionsstandarts oder Einreisebestimmungen.
25.08.2020: Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und mehr Hilfen für KMU
Die Dauer der Kurzarbeit wird von 12 auf 24 Monate verlängert. Die neue Bezugsdauer gilt für Unternehmen, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit anmelden. Das Kurzarbeitergeld wird auf 70% bzw. 77% ab dem vierten Monat erhöht, sowie auf 80% bzw. 87% ab dem siebten Monat. Sozialversicherungsbeiträge sollen bis Ende Juni 2021 vollständig erstattet werden.
Die staatliche Überbrückungshilfe wird von August bis Ende Dezember dieses Jahres verlängert. Auch die Lockerungen im Insolvenzrecht sowie der gelockerte Zugang zur Grundsicherung für KünstelerInnen, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer bleiben länger bestehen.
24.08.2020: Verlängerung des Programms „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“
Das Förderprogramm wurde bis zum 15.09.2020 verlängert. In der aktuellen Pressemitteilung heißt es: „Wegen der großen Nachfrage hat die Landesregierung nun das Fördervolumen aufgestockt und die Einreichfrist um zwei Wochen verlängert. Bis zum 15. September 2020 können Projektideen beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden zügig bewilligt.“
09.07.2020: Antragsstellung zur Überbrückungshilfe startet morgen
Die Anträge zur Überbrückungshilfe können ab morgen gestellt werden. Beachten Sie, dass dies nur durch Ihren zuständigen Steuerberater geschehen kann. Infos finden Sie hier.
Zudem weitet das Land NRW das Programm für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern aus. Diese erhalten eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalens. Mehr Infos zu Überbrückungshilfe Plus
30.06.: NRW-Soforthilfe - Liquiditätsbedarf ermitteln
Empfänger der NRW-Soforthilfe sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Abrechnung über die ihnen zustehende Soforthilfe anzufertigen und das Ergebnis (Höhe des Liquiditätsengpasses) bei der Bewilligungsbehörde digital einzureichen. Ein Vordruck wird unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 bereitgestellt. Ein Erklärvideo vom Land NRW finden Sie hier.
Eine Hotline für Rückfragen ist unter 0211 7956 4995 zu erreichen.
Die Soforthilfe wird maximal in Höhe des Liquiditätsengpasses gewährt. Der Liquiditätsengpass ergibt sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb und den tatsächlichen laufenden, erwerbsmäßigen Sach- und Finanzausgaben (ohne Personalaufwand) unter Berücksichtigung eingesparter Kosten im Erfassungszeitraum. Der Erfassungszeitraum beginnt mit dem Tag der Antragstellung und entspricht dem Bewilligungszeitraum.
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können für ihren fiktiven Unternehmerlohn für März und/oder April 2020 einmalig 2.000 Euro ansetzen und bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses als Ausgabe berücksichtigen, sofern ihnen für den Zeitraum der Zuwendung dieses Betrages weder Grundsicherungsleistungen noch Unterstützungsleistungen nach dem Sonderprogramm für Künstlerinnen und Künstler bewilligt wurden.
Übersteigt der ausgezahlte Betrag den ermittelten Liquiditätsengpass muss der Überschuss an das Land NRW zurück überwiesen werden.
25.06.: Ausbildungsprämien für KMU
Die COVID 19-Pandemie soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und für die Fachkräftesicherung werden. Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
Auch im Falle einer Erhöhung der Ausbildungsplätze im Betrieb, bei der Vermeidung von Kurzarbeit, vorrübergehende Hilfe bei der Verbundausbildung und bei Übernahmen sind Prämien vorgesehen.
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25.06.: NRW-Regierung plant Milliarden-Programm
Die Landesregierung hat ein "Nordrhein-Westfalen-Programm" in Höhe von 8,9 Milliarden Euro angekündigt, das zur Bewältigung der Corona-Krise beitragen soll. Unterstützt werden folgende Bereiche:
- Krankenhäuser, Pflegeschulen und Unikliniken werden mit einem Investotionsprogramm über 2,9 Mrd. Euro gestärkt.
- Aufstockung des Etats für Überbrückungshilfe für Solo-Selbstständige und Freiberufler mit 300 Mio. Euro.
- Der Stärkungspakt "Kunst und Kultur" wird mit 185 Mio. Euro gefördert.
- Investitionen in Energie- und Klimaschutz, Umwelt- und Waldwirtschaft und Ressourceneffizienz werden mit 200 Mio. Euro unterstützt.
- Unterstützung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe
- Unterstützung der Kommunen durch teilweisen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle und Ausfallerstattung im öffentlichen Nahverkehr.
- 400 Mio. Euro zur Stärkung der Digitalisierung an Schulen
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22.06.: Kurzarbeitergeld - Frist nicht verpassen
Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass Ende Juni eine wichtige Frist abläuft, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen: Bis zum 30.6. besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Grund: Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals hart getroffen hat. Ende Juli müssen Ansprüche für April eingegangen sein, im August für Mai etc.
Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist! Anträge die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden und es erfolgt dann keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes mehr.
Rund 90 Prozent der Unternehmen und Lohnbüros haben erstmalig mit dem Verfahren zu tun und daher wenig Erfahrung. Wichtig: Unternehmen rechnen mit der Agentur für Arbeit ab, nachdem sie das Geld an ihre Beschäftigten ausgezahlt haben. Die bei der Agentur eingereichten Unterlagen weisen das Kurzarbeitergeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge aus.
Für jeden Abrechnungsmonat gilt weiterhin die sogenannte 10%-Regelung: Mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter müssen mindestens zehn Prozent Entgeltausfall gehabt haben. Sollte sich die Auftragslage bei Betrieben verbessern und diese Quote in einem Monat nicht erfüllt sein, ist keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes möglich und somit für diesen Monat kein Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
15.06.: Überbrückungshilfen für KMU
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Betrieb während der Corona-Pandemie ganz oder teilweise einstellen mussen, werden mit einem Zuschussprogramm unterstützt. Das gilt für Unternehmen, die im April/ Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mind. 60% gegenüber April/Mai 2019 nachweisen können. Je nach Höhe des Umsatzausfalls werden bis zu 80% der betrieblichen Fixkosten erstattet (max. 150.000 Euro).
Bei Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet wurden, werden die Monate November/Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen. Das Programm ist branchenoffen. Auch Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen sind antragsberechtigt. Anders als bei den Soforthilfen werden die Zuschüsse jedoch nur ausgezahlt, wenn ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Umsatzeinbußen bestätigt. Anträge sind bis zum 31.08.2020 zu stellen.
Das NRW-Wirtschaftsministerium hat die Eckpunkte zum Programm online gestellt. WICHTIG: Es handelt sich um vorläufige Informationen, die noch nicht rechtsverbindlich sind. Eine Antragsstellung ist derzeit noch nicht möglich.
05.06.: Mittelstand Innovativ & Digital erhöht Förderquote
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Digitalisierung eigener Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. Zur Unterstützung während der Corona-Pandemie wird das Programm ausgeweitet. Für Anträge, die bis zum 31.12.2020 gestellt werden, gilt eine erhöhte Förderquote von 80% für kleine bzw. 60% für mittlere Unternehmen.
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04.06.: Neues Konjunkturprogramm beschlossen
130 Milliarden Euro will die Bundesregierung investieren, u.a. in die Senkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus für Familien, zur Unterstützung der Kommunen, Entlastung bei Stromkosten und Förderung von E-Autos sowie Investitionen in Zukunftstechnologien wie KI oder den Ausbau des 5G-Netzes.
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14.05.: "NRW fährt vor": Vier Wochen kostenfrei E-Auto oder E-Lastenbike mieten
Die Initiative "NRW fährt vor" verleiht E-Autos und E-Lastenräder kostenfrei für vier Wochen an kleine Unternehmen und Initiativen, die in der Corona-Zeit auf Lieferdienste umgestellt haben oder viel unterwegs sind, um anderen Menschen zu helfen. Die Zahl der verfügbaren Fahrzeuge ist begrenzt.
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12.05.: Solo-Selbstständige: 2000 Euro für den Lebensunterhalt
Das Soforthilfeprogramm sieht vor, dass Solo-Selbstständige am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abgeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass 2.000 Euro für den Lebensunterhalt verwendet werden können. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II beantragt haben.
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04.05.: Warnung vor angeblichen Mails der Landesregierung
Das Land NRW warnt vor E-Mails mit dem Betreff "Corona-Zuschuss - Bestätigung und Belehrung". Die Mail-Adresse endet mit @nrw.de.com und soll angeblich von der Landesregierung stammen. Darin wird um eine Datenübermittlung an das Finanzamt gebeten. Weder die Mail noch die beigefügten Formulare kommen von der Landesregierung! Reagieren Sie nicht auf diese Mail. Mails von der Landesregierung enden immer auf "nrw.de".
27.04.: Entschädigung bei Verdienstausfällen online beantragen
Ab Montag (27.04.) können Unternehmen und Selbstständige Anträge zur Entschädigung bei Corona-bedingten Verdienstausfällen online beantragen. Zum Schutz vor Betrügern geht dies ausschließlich über die zentrale Internetadresse www.ifsg-online.de! Die Anträge werden digital an die zuständigen Behörden der jeweiligen Länder übermittelt.
23.04.: Höheres Kurzarbeitergeld und Steuerentlastung für Gastronomie
Die Bundesregierung hat sich auf weitere milliardenschwere Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise geeinigt.
Das Kurzarbeitergeld wird von aktuell 60% des Nettoeinkommens bzw. 67% bei Beschäftigten mit Kindern schrittweise auf bis zu 80% bzw 87% angehoben. Das gilt bis max. Ende des Jahres. Außerdem dürfen Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab dem 01. Mai mehr dazuverdienen, bis die Höhe des normalen Monatgehalts erreicht ist.
Das Arbeitslosengeld I wird um drei Monate verlängert.
Gastronomiebetriebe sollen über gesenkte Steuern entlastet werden. Die Mehrwertsteuer bei Speisen wird von 19% auf 7% gesenkt. Das gilt für den Zeitraum zwischen dem 01. Juni bis zum 30. Juli.
Steuerliche Entlastungen sollen auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen um deren Liquidität zu sichern. Bei der Verlustrechnung dürfen absehbare Verluste aus diesem Jahr mit den Steuervorauszahlungen aus dem Vorjahr verrechnet werden.
Der digitale Unterricht in Schulen soll mit 500 Millionen Euro unterstützt werden. Das Sofortausstattungsprogramm sieht vor, dass bedürftigen Kindern mit einem Zuschuss von je 150 Euro die Anschaffung von digitalen Geräten erleichtert werden soll.
14.05.: Millionenhilfe für Sportvereine
Das Land NRW gibt zehn Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm für die Unterstützung von Sportvereinen frei. Die Hilfen können ab dem 15.04.2020 online über das Förderportal des Landessportbundes NRW beantragt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, die über die Sportbünde oder die Sportfachverbände dem Landessportbund angeschlossen sind.
Zum Förderportal des Landessportbundes NRW
06.04.: Kfw-Schnellkredite für den Mittelstand - Beantragung ab 15.04. möglich
Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen ab zehn Beschäftigten mit Kfw-Schnellkrediten. Das Kreditvolumen beträgt bei Betrieben mit 10 bis 50 Beschäftigten maximal 500.000 Euro. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten werden maximal 800.000 Euro zugesagt. Der Staat übernimmt 100 Prozent des Risikos. Um eine schnelle Bewilligung der Kredite zu ermöglichen, entfällt die Risikoprüfung. Vorraussetzung ist aber, dass das Unternehmen mindestens seit dem 01. Januar 2019 wirtschaftlich aktiv ist und bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten war.
zum KfW-Schnellkredit
03.04.: 100% Förderung für Unternehmensberatung
Beratungsleistungen des Förderprogramms "Beratung des unternehmerischen Know-hows" werden für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler zu 100 Prozent gefördert (max. 4.000 Euro), sofern diese durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Das gilt zum Beispiel für Betriebe aus dem Tourismus, der Gastronomie, Handwerker und Dienstleister, die ihren Aufträgen aktuell nicht nachgehen können. Auch Einzelhandelsbetriebe können die Förderung in Anspruch nehmen. Die Anträge können bis zum 31.12.2020 gestellt werden.
UPDATE 15.05.: Das Programm wurde wegen des hohen Andrangs und unseriöser Beraterangebote gestoppt.
Mehr Infos
Merkblatt zur Antragsstellung
03.04.: Warnung vor Betrugsfallen bei Soforthilfe- und Kurzarbeitergeldanträgen
Betrüger nutzen die aktuelle Not von Unternehmen in der Corona-Krise gezielt aus. Das LKA Baden-Württemberg warnt deshalb vor gefälschten Internetseiten für Soforthilfeanträge. Die Betrüger rufen Unternehmen an und machen Sie auf bestimmte Internetseiten und Formulare aufmerksam, um darüber an Unternehmensdaten zu kommen. Das LKA rät, Anträge nur über offizielle Internetseiten der zuständigen Landesstellen auszufüllen, wie Ministerien oder IHKs. Auch auf eine E-Mail des Absenders "kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de" sollten Unternehmen auf keinen Fall antworten. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass kein Unternehmen per Mail dazu aufgefordert wird, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
27.03.: Kostenloses Tool zur Beantragung von Kurzarbeitergeld
Die Wuppertaler Marketingagentur pinetco stellt ihr Hilfsprogramm "Libu KUG-Rechner" zur Beantragung von Kurzarbeitergeld kostenlos zur Verfügung.