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Aktuelles | 07.10.2021

Zehn Millionen Förderung für Circular Economy

Das Land NRW fördert Unternehmen, die ihre betrieblichen Abläufe nachhaltiger und ressourcenschonender gestalten wollen.

Ab sofort können Anträge für das neue Sonderprogramm "Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) und Ressourceneffizienz" gestellt werden. Die neue Förderung erfolgt im Rahmen des NRW-Programms zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und ist bis Ende 2022 befristet. Ziel ist, dass sich die Wirtschaft nicht nur schnellstmöglich erholen kann, sondern dass sie noch nachhaltiger, klimafreundlicher und ressourceneffizienter aus der Krise hervorkommt. Insgesamt umfasst das Budget für das Sonderprogramm zehn Millionen Euro.

Was wird gefördert?
Das Sonderprogramm unterstützt Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, um ihre gesamten Geschäftsabläufe kreislauforientiert zu gestalten und neue Konzepte für die Produktegestaltung zu entwickeln. Dazu gehört zum Beispiel die Gestaltung von ressourceneffizienten Produktionsverfahren im Sinn des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) oder das Recycling und die Wiederverwertung von Abfall anderer Unternehmen. Neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Recyclingtechnologien, die erstmalig großtechnisch zur Anwendung kommen, werden mit bis zu 500.000 Euro gefördert. 

Außerdem wird das Beratungsprogramm Ressourceneffizienz.NRW des Landes aufgestockt. Gefördert werden hierbei Beratungsleistungen, mit denen Ressourceneffizienzstrategien in Unternehmen implementiert werden. Diese sollen es den Unternehmen ermöglichen, die Umweltbelastung im Rahmen der Tätigkeit zu verringern und Potenziale zur Effizienzsteigerung zu realisieren. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können durch eine Erhöhung der Förderquote von 50 auf 70 Prozent stärker von externer Beratung profitieren.

Wer wird gefördert?
Das Sonderprogramm ist für kleine, mittelständische und Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sämtlicher Branchen geöffnet. Auch Handwerksbetriebe sowie Selbständige fallen darunter.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss für Investitionsmaßnahmen zur Gestaltung von ressourceneffizienten  Produktionsverfahren im Sinn des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) beträgt für

  • kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, 
  • mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent,
  • große Unternehmen bis zu 40 Prozent 

der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze der Zuwendung in Höhe von 500.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben
Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 25 000 Euro Zuschuss.

Der Zuschuss für investive Maßnahmen für das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall anderer Unternehmen beträgt für

  • kleine Unternehmen bis zu 55 Prozent,
  • mittlere Unternehmen bis zu 45 Prozent,
  • große Unternehmen bis zu 35 Prozent

Der Zuschuss für Beratungen darf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen und Vorhaben nicht überschreiten. Das max. förderfähige Beratungshonorar beträgt 100 000 Euro. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 2500 Euro Zuschuss. 
(Die Anforderungen der De-minimis-Verordnung sind einzuhalten. De-minimis-Beihilfen sind für ein einziges Unternehmen auf einen Betrag von 200.000 EUR in einem Zeitraum von drei Steuerjahren begrenzt.)

Antragstellung
Projektanträge können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) (Öffnet in einem neuen Tab) eingereicht werden. Der Zuwendungsempfänger muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit den schriftlichen Förderantrag gestellt haben. 

Die Vorhaben müssen bis zum 31. Juli 2022 abgeschlossen sein.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • 政徳 吉田 auf Pixabay

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